Menschen tragen eine Erdkugel

Regenwassernutzung

Der BUND empfiehlt schon seit Jahren im Rahmen des Konzepts "Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung" die Regenwassernutzung. Das Regenwasser wird dabei in Zisternen aufgefangen und dann für die Toilettenspülung, fürs Wäschewaschen oder die Gartenbewässerung genutzt.

frosch.gifZiel des BUND ist u. a. durch die Reduzierung des Trinkwasser­verbrauches (z. Zt. rund 120 l pro Tag und Einwohner) und durch die Versickerung des Regenwassers vor Ort, ein weiteres Absinken des Grundwasserstandes zu verhindern. Außerdem trägt die ortsnahe Ver­sickerung dazu bei, dass kleine Rinnsale und Bäche möglichst das ganze Jahr über Wasser führen. Für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt der Bäche, Feuchtwiesen, Tümpel und Teiche kann dadurch der Lebensraum erhalten werden.

Gleichzeitig ist dies ein aktiver Beitrag zur Hochwasservorsorge und zur Verminderung der Kosten beim Kanalbau und dem Bau von Regen­rückhaltebecken. Der Bürger selbst spart kostbares Trinkwasser ein. Im Garten ist das Regenwasser für die Pflanzen besser als das kalte Leitungswasser und beim Wäschewaschen wird durch das weiche Regenwasser die Wäsche und die Waschmaschine geschont.

Die Umweltbehörde der Stadt Hamburg hat eine Broschüre zur dezentralen, naturnahen Regenwasserbewirtschaftung herausgegeben. Sie steht auch als Download zur Verfügung.

http://www.hamburg.de/contentblob/135118/data/regenwasserbroschuere.pdf

Musterzisternensatzung für Kommunen

Das Land Hessen hat für Kommunen eine Musterzisternensatzung erstellt um die Regenwassernutzung zu fördern und damit auch die Ressource Wasser zu schonen. Wir stellen die Mustersatzung hier zum kostenfreien Download bereit.

Download Musterzisternensatzung Land Hessen

Retentionszisternen sind besonders sinnvoll

      

       Beispiel Retentionszisterne

      Wir bedanken uns für die Bereitstellung der Abbildung durch

den Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser e.V.

Bei der Entscheidung zum Bau einer Zisterne gibt es 2 Möglichkeiten. Eine Zisterne mit anschließender Ver­sicker­ung überschüssigen Wassers auf dem Grundstück. Dabei spart man auch die Kosten für die Niederschlagswassergebühren vollständig ein.

Ist eine Versickerung auf dem Grundstück aber nicht möglich, sollte man sich für eine sogenannte "Retenti­ons­­zisterne" ent­schei­den, weil hier ein zusätzlicher Stauraum geschaffen wird, der bei Starkregenereignissen Regen­wasser zurückhält. In einigen Kommunen wird diese Form der Regenrückhaltung durch entsprechende Gebüh­ren­nachlässe belohnt.

In Ostwestfalen-Lippe sind die Niederschlagsmengen relativ hoch, wie die nebenstehende Übersicht zeigt. Von daher dürften Zisternen mit einem Volumen zwischen 5 cbm und 8 cbm im Normalfall bei Regenwassernutzung für die Toilette, die Waschmaschine und den Garten meist ausreichen.

Zu den Abwassergebühren und zur Frage nach der soge­nannten Regenwassergebühr schauen Sie bitte auf unsere gesonderten Informationen zum Thema. Zur finanziellen Förderung von Anlagen fragen Sie bei der Kommune bzw. in Lemgo beim EUZ nach.

www.euz-lemgo.de

  

 

 

  

           Jahresniederschläge in OWL

     

Weitere Informationen zum Thema Regenwassernutzung bietet ein Info des Hessischen Umwelt­ministeriums, das Sie auch bei uns anfordern können.

Regenwassernutzung für die Waschmaschine

Die Regenwassernutzung für die Waschmaschine hat ökologisch mehrere Vorteile. Auf den Einsatz von Weichspülern, die das Abwasser und letztendlich auch die Gewässer belasten, kann verzichtet werden. Allerdings sollte auch beim Waschen mit Trinkwasser möglichst kein Weichspüler verwandt

werden. Beim weichen Regenwasser kann weniger Waschpulver eingesetzt werden. Zudem wird die Waschmaschine geschont, weil im Unterschied zum Trinkwasser kaum Kalk die Rohre anfrisst. Sinnvoll ist nur, dass man vor der Einleitung des Regenwassers in die Waschmaschine noch einen Feinfilter setzt.

Wissenschaftler aus Stuttgart, Fulda und Bremen haben die Qualität von Regenwasser in verschiedenen Studien untersucht. Sie alle kommen zum gleichen Ergebnis. Wird die Regenwasseranlage ordnungsgemäß gebaut und betrieben, gehen von der Wasserqualität keine Gefahren aus.

 

Gerichtsurteil - Wäschewaschen mit Regenwasser Az 14 K 2304/04

Wenn es um ökologisch sinnvolle Aktivitäten geht, die mit Einnahmen der Kommunen kollidieren, gibt es immer wieder Ärger. Einige Kommunen und Wasserversorger scheuen dann auch nicht davor zurück, gerichtliche Auseinandersetzungen zu provozieren, wohlwissend, dass sie vor Gericht keine Chance haben. Sie gehen einfach davon aus, dass die Bürger den Klageweg scheuen. Gleichzeitig stellen sie Behauptungen auf, die jeglicher Grundlage entbehren. Ein Beispiel für dieses Verhalten ist ein Verbot der Nutzung von Regenwasser für die Waschmaschine.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg (Az 14 K 2304/04) hat eindeutig entschieden, dass die Nutzung des Regenwassers für die Waschmaschine zulässig ist. Wir stellen allen Interessenten das Gerichtsurteil als Download zur Verfügung. Laut Auskunft vom Verwaltungsgericht Arnsberg vom 8. Februar 2006 ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

/download/wasser/urteil-Regenwassernutzung-Waschmaschine_14k230404.pdf

Eine gleiche Entscheidung zur Regenwassernutzung für die Waschmaschine in Verbindung mit der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang hat das Verwaltungsgericht Weimer getroffen. Az K 938/02.We vom 13. Juli 2005. Auch dieses Urteil stellen wir als Download zur Verfügung.

Urteil Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:

Regenwassernutzung für die Waschmaschine ist zulässig.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil (Az. 23 B 97.2120) bestätigt, dass gegen die Regenwassernutzung für die Waschmaschine keine bedenken bestehen. Die Richter konnten der Argumentation eines Wasserzweckverbandes nicht folgen, der die Nutzung des Regenwassers einschränken wollte. Dies höchstinstanzliche Urteil ist auch für die unteren Gerichtsinstanzen bindend.

Das Urteil des Bayr. VGH bieten wir hier als Download an

Pressemitteilung fbr zur Entscheidung Regenwassernutzung für Toilettenspülung und Waschmaschine zulässig

Abwassergebühren bei Regenwassernutzung

In vielen Kommunen werden zur Zeit Gebühren für Regenwassernutzer eingeführt. Dabei werden die Regenwassernutzer verpflichtet, bis zu 3 Wasseruhren zu installieren (Erfassung Einleitung zur Toilette etc., Nachfüllung von Trinkwasser in die Zisterne, Abzweig Gartenbewässerung). Grundsätzlich gilt, dass für eingeleitetes Schmutzwasser, das aus einer Zisterne stammt, Gebühren zu entrichten sind. Allerdings darf für diesen Teil des Regenwassers dann nicht auch noch die Niederschlagswassergebühr berechnet werden (2malige Kostenberechnung).

Dabei spielt es eine Rolle, nach welchem Maßstab die Kommune die Gebühren erhebt. Beim sogenannten Einheitsmaßstab/Einheitsgebühr berechnet die Kommune die Kosten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung nur nach dem Trinkwasserverbrauch. D. h., wer bei diesem Maßstab Regenwasser nutzt, hat bereits auch für die Einleitung aus der Zisterne die Gebühren entrichtet. Verlangt nun die Kommune die gesonderte Erfassung der eingeleiteten Menge Schmutzwasser aus Regenwasser, um dafür Gebühren zu berechnen, muss sie gleichzeitig Niederschlagswassergebühren zurückerstatten.

Siehe zu diesem Thema auch einen umfassenden Beitrag in der Kommunalen Steuerzeitschrift

http://www.bund-lemgo.de/download/wasser/abwasser-regenwasser.pdf

In Kommunen mit gesplitteter Abwassergebühr (Schmutzwasserbeseitigungskosten werden nach dem Trinkwasserverbrauch veranlagt, Niederschlagswasserbeseitigungskosten nach versiegelter Fläche mit Kanalanschluss) empfiehlt sich die Regelung der Stadt Lemgo. Zisternennutzer werden von der Niederschlagswassergebühr befreit, weil sie praktisch kaum Regenwasser einleiten und zudem einen Beitrag zur Hochwasservorsorge durch die Regenwasserrückhaltung leisten (Einsparung von Kosten für die Kommune).

Wasseruhren für Regenwassernutzer

Damit Regenwassernutzer nicht 3 Wasseruhren installieren müssen, empfiehlt sich ein Abzweig für die Gartenbewässerung vor der Erfassung der Einleitung des Regenwassers ins Haus. Dies macht Sinn, weil die Kommunen in ihren Abwassersatzungen meist erst ab einer bestimmten Pauschale (15 cbm und mehr) bereit sind, dass für die Gartenbewässerung genutzte Trinkwasser/Regenwasser in Abzug zu bringen. Die Abwasseruhr erfasst dann nur das tatsächlich für die Toilettenspülung, Waschmaschine etc. genutzte Regenwasser (Basis für Schmutzwassergebühr). Die zweite Uhr für die Trinkwassernachfüllung ermöglicht dann die Minderung, weil nachgefülltes Trinkwasser bereits über die normale Wasseruhr erfasst wurde.

Grundsätzlich sollten Abwassergebühren nur noch in Form der gesplitteten Gebühr entrichtet werden, weil hiermit auch Anreize zur Flächenentsiegelung geschaffen werden. Mehr und mehr Gerichte akzeptieren die Berechnung der Niederschlagswasserbeseitigungskosten nach dem Trinkwasserverbrauch auch nicht mehr. Zur Notwendigkeit der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr siehe auch

http://www.bund-lemgo.de/download/wasser/GVU_OVG_Muenster_Urteil_Stadtlohn_2007-12.pdf

Versickerung und Nutzung von Regenwasser

Informationen zum Thema als Download.

http://www.eau.public.lu/publications/brochures/.../Leitfaden_pdf.pdf

www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/2973.html

 

Kommunale und private Regenwassernutzung

Die Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung hat zur Regenwasserbewirtschaftung in Deutschland Broschüren herausgegeben. Die Broschüre für Kommunen wird auch als Download bereitgestellt.

http://www.platzregen.info/fileadmin/user_upload/pdf/kommunen.pdf

Broschüre Regenwassersammlung und Nutzung

Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren in Lemgo

In Lemgo besteht bei Regenwassernutzung die Regelung, dass Dachflächen, die an die Zisterne angeschlossen werden, nicht zur Niederschlagswassergebühr herangezogen werden. Zudem gibt es Regelungen mit Gebührenermäßigung wenn Versickerungsanlagen betrieben oder Dächer begrünt werden. Hier der Link zur Gebührensatzung:

http://www.lemgo.net/.../Satzung_Erhebung_von_Abwassergebuehren.pdf